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Die Baby, Kids & Familymesse in dem Aurelium Lappersdorf
Veranstalter:
Lifestyle Events ● Gisela Stiegler & Tanja Schmid GbR ● Rennweg 53 ● 93049 Regensburg ● Tel: 0171-2821883 oder 0178-1964980 ● E-Mail: info@lifestyle-events.eu ● www.kleine-eintdecker.info
Die verbindliche Anmietung einer Standfläche erfolgt unter Verwendung der Standanmeldung. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Der Vertrag gilt als geschlossen nach Zusendung der Rechnung an den Aussteller. Konkurrenzausschluss wird nicht zugesichert. Es dürfen ausschließlich, die in der Standanmeldung angegebenen Produkte, ausgestellt werden.
Der Lageplan für die komplette Fläche ist in Bearbeitung; die Einteilung der Stände wird nach Rückmeldung und Wünschen der Aussteller erstellt. Es wird versucht, auf Platzwünsche einzugehen und eine fachgerechte Einteilung des vorhandenen Raums zu gewährleisten; die letztendlich Aufteilung/Standvergabe obliegt ausschließlich dem Veranstalter.
Für die Standgestaltung des eigenen Standes ist jeder Aussteller selbst verantwortlich; bitte achten Sie bei der Gestaltung auf unseren Anspruch einer ansprechenden Dekoration, um für schöne Stimmung der Messebesucher beizutragen.
Standaufbauten, die höher sind als 3,50m bedürfen der Zustimmung des Veranstalters bzw. hier müssen dringend vor Standvergabe entsprechende Informationen an den Veranstalter erfolgen.
Eigene Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtdarbietungen und Werbeballone bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung, die rechtzeitig zu beantragen sind.
An Wänden allgemein und Ausstellungswänden darf – außer mit ablösbaren Power-Strips oder Silk -nichts befestigt werden (keine Nägel etc.!); nach Abbau durch die Aussteller muss das zur Verfügung gestellte Equipment unbeschädigt sein. Bitte nur schwer entflammbares Material für die Dekoration (nach Din 4102/B1) verwenden. Für Schäden jeglicher Art haftet der verursachende Aussteller immer selbst!
Zur Verfügung gestellt/gebucht werden können auf Anfrage
verschiedene Tische und Stühle
Maße bitte bei uns erfragen
Stromversorgung und Wlan können ebenfalls auf Anfrage beigestellt werden.
Bitte beachten: Material nur solange Vorrat reicht!
Öffnungszeiten: |
Samstag, Sonntag |
10:00 – 17:00 Uhr |
Standaufbau: |
Freitag |
15:00 – 20:00 Uhr |
Standabbau: |
Sonntag |
17:00 – 20:00 Uhr |
Der Veranstalter ist berechtigt, diese Zeiten im Bedarfsfall auch kurzfristig zu ändern. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand mindestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn fertig zu stellen. Kein Stand, darf vor dem offiziellen Ende der Messe ganz oder teilweise abgebaut werden.
Auf dem Stand dürfen jeweils nur eigen Produkte und Leistungen präsentiert werden; das Verteilen eigener Prospekte/Werbematerialien ist unbedingt auf die eigene Ausstellungsfläche zu begrenzen. Vorführungen bitte im Vorfeld mit dem Veranstalter schriftlich abstimmen.
Fremdwerbung auf dem eigenen Stand ist nicht erlaubt. Mitaussteller (zusätzliche Unternehmen) müssen gesondert schriftlich vorab beim Veranstalter angemeldet werden; der Veranstalter erteilt nach Prüfung eine Genehmigung und stellt eine Werbekostenpauschale in Rechnung (€200,-).
Name und Sitz des Ausstellers müssen deutlich sichtbar am Stand angebracht sein.
Akustische Werbung hat so zu erfolgen, dass benachbarte Aussteller sowie das Bühnenprogramm nicht gestört werden. Vorschriften der GEMA sind zu beachten.
Dienstleister, die mit dem Thema „Baby, Kids & Family“ zu tun haben erhalten die Möglichkeit, sich auf der Messe in Regensburg zu präsentieren.
Der Veranstalter bestätigt in schriftlicher Form die Zulassung.
Konkurrenzausschluss wird aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zugesagt.
Auf dem Außengeländer der Arena gibt es eine Videoüberwachung, aber keinen Personenwachdienst. Innerhalb des Funktionsgebäudes können die Räumlichkeiten abgeschlossen werden, es gibt aber keine spezielle Überwachung. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen oder Verluste.
Jeder Aussteller hat selbst für die Bewachung seines Standes zu sorgen. Die Aussteller weren ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut auftreten können. Wertvolle, leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sollten stets unter Verschluss genommen werden.
Sollte externe Bewachung gewünscht werden, ist diese beim Veranstalter anzufragen.
Die Reinigung der Standflächen sowie Laufwege vor und nach Messebeginn erfolgt durch den Veranstalter.
Die Entsorgung von Abfällen der Besucher (im Bereich der Laufwege) ebenfalls. Für die Abfallentsorgung auf dem eigenen Stand hat der Aussteller selbst zu sorgen – hierzu zählt auch der Abfall von Auf- und Abbau. Dieser darf nicht in die Behältnisse des Aureliums entsorgt werden!
Aufgrund gesetzlicher Vorschrift ist der Aussteller verpflichtet, Abfall zu vermeiden und abgefallenen Müll sachgerecht zu entsorgen Zurückgelassener Gewerbemüll wird in Rechnung gestellt. Nicht abgebaute Stände bzw. zurückgelassener Ausstellungsgegenstände werden auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und eingelagert. Die Standfläche muss im ursprünglichen Zustand verlassen werden. Veränderungen und Beschädigungen, die vom Aussteller verursacht wurden, werden diesem in Rechnungen gestellt.
Pro Stand sind max. 2-4 Aussteller-Bänder vorgesehen (je nach Standgröße); weitere Bänder werden berechnet!
Flyer, Plakate
Das Catering wird durch die Firma Partyengel übernommen und zeitnah abgestimmt. Aussteller und deren Personal, die Lebensmittel in Umlauf bringen, benötigen ein gültiges Gesundheitszeugnis und sind verpflichtet, die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei entgeltlicher Abgabe von Kostproben hat der Aussteller selbst für die gesonderten Genehmigungen zu sorgen und diese auf Verlangen vorzulegen.
Es folgen sukzessive weitere Informationen
Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen oder/und Filmen innerhalb der Ausstellungsflächen ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen gestattet.
Der Veranstalter ist berechtigt, Aufnahmen von Ausstellungsständen anzufertigen (anfertigen zu lassen) und zur Veröffentlichung zu verwenden.
Ein Gewinnspiel ist in Planung
Die im Aufbau befindliche Website der kleinen Entdecker wird bis Ende November zur Verfügung stehen und ist ein wirksames Medium für Messebesucher.
Alle Aussteller werden kostenfrei auf www.kleine-entdecker.info verlinkt; Interessenten können sich bereits im Vorfeld informieren und gegebenenfalls Kontakt mit dem Aussteller aufnehmen.
Wir bitten ALLE Aussteller, die die Möglichkeit haben, auf ihrer Webseite „Kleine Entdecker“ zu verlinken. Falls Sie das Foto/Logo der Messe benötigen, kurze Email genügt.
Die Rechnung über den Beteiligungspreis erhält der Aussteller mit der Zulassung; Zulassung und Rechnung sind in einem Formular kombiniert. Die Bezahlung der Rechnung sowie ggf. Gebühr für Mitausteller ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche.
Der Aussteller ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nicht berechtigt, irgendwelche Zahlungen (Standmiete, Nebenkosten etc.) zurückhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Ausnahme: Es existiert eine schriftliche Vereinbarung zwischen Veranstalter und Aussteller über eine Verrechnung.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an Ausstellungsgütern, sowie Personenschäden innerhalb der Ausstellungsstände.
Die Aussteller haben eine besondere Haftpflichtversicherung für die Messebeteiligung abzuschliessen bzw. ihre Betriebshaftpflicht zu überprüfen und – falls nötig – auf die Risiken der Ausstellungsbeteiligung ausdehnen zu lassen.
Für die Folgen der gesetzlich gegebenen Haftung hat der Aussteller selbst aufzukommen, auch wenn er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Veranstalter hat hier keine Prüfungspflicht.
Der Veranstalter ist bei der Stadt Regensburg angemeldet, das Aurelium ist versichert.
Weitere (zusätzliche) Anmeldungen für GEMA (je nach Darbietung), GEZ, Künstler-Sozialkasse unterliegen alleinig der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers/Darstellers und werden ggf. weiterberechnet.
Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder nicht zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Ausstellungsbereiche (z.B. Ausfall der Stromversorgung) vorübergehend oder auch für längere Dauer räumen, so erwachsen dem Aussteller hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte noch sonstige (Schadens-) Ansprüche gegen den Veranstalter.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, örtlich und zeitlich zu begrenzen oder verlegen oder – falls die Raumverhältnisse, behördliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern – die Standfläche des Ausstellers zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken. Eine örtliche/zeitliche Verlegung oder sonstige Veränderung wird de Aussteller schriftlich mitgeteilt und Vertragsbestandteil.
Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen oder räumlich zu begrenzen, wenn nicht die erwartet Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist.
Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Parteien ausgeschlossen.
Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird vom Aussteller keine Standmiete geschuldet bzw. bereits bezahlte Standmieten werden zurückerstattet.
Bei Absage des Ausstellers ist der Veranstalter berechtigt, eine Ausfallsentschädigung zu berechnen, die sich wie folgt zusammensetzt:
Absage erfolgt ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Miete
Absage erfolgt ab 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Miete
Absage erfolgt ab 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Miete
Grundsätzlich gilt nach erfolgter Anmeldung (E-Mail/Fax/Brief) und einer Absage ab dem 01.12.2018 eine Ausfallsentschädigung in Höhe von 25% der vereinbarten Miete.
Der Aussteller hat jedoch die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Veranstalter, einen anderen für das Messethema passenden Aussteller als Ersatz einzusetzen; für diesen gelten die gleichen Vertragsbedingungen.
Ansprüche von Ausstellern gegen den Veranstalter müssen im Zeitraum von 1 Monat nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden. Ansonsten sind sie verwirkt.
Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Regensburg. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Aussteller wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich vorliegen oder vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind
Sollten Bestandteile dieser Vereinbarung zum Teil oder im Ganzen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Ganzen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall, eine andere wirksame Regelung als Ersatz für die unwirksame zu finden.
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Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.